Kredite werden nicht nur von Banken, Sparkassen und Co. vergeben. Denn auch Privatpersonen bzw. nicht gewerbliche Kreditgeber können Darlehen vergeben. Da diese dann nicht im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) handeln, wird hier von einem Privatkredit gesprochen. Bei Privatkrediten dieser Art erweist sich in der Regel aber die Ermittlung der Bonität der potentiellen Darlehensnehmer als äußerst schwierig. Daher standen Privatkredite in Deutschland in der Vergangenheit auch nicht allzu hoch im Kurs.
Privatkredit
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Das Internet und die daraus resultierenden Möglichkeiten haben diesbezüglich aber für eine Trendwende gesorgt. Im Fokus stehen dabei die so bezeichneten Peer-to-Peer-Kredite; dabei bringen Online-Kreditbörsen Darlehensgeber sowie -nehmer zusammen. Gerade für Kreditsuchende, die ungewöhnliche Finanzierungsvorhaben verfolgen oder über ein unregelmäßiges Einkommen verfügen, ist ein Privatkredit dieser Art eine erstklassige Alternative zu herkömmlichen Krediten. Dabei können Sie vor allem von der enormen Reichweite der Online-Marktplätze profitieren. Zudem erhalten Sie oftmals bereits binnen weniger Minuten oder Stunden eine verbindliche Kreditzusage. Bei einer Bank müssen Sie auf die Kreditentscheidung in der Regel länger warten.
Für Privatkredite bestehen dabei die gleichen Richtlinien und Vorschriften wie für Bankkredite; so sind dann auch Privatkredite im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 488 ff.) geregelt. Allerdings müssen Kreditnehmer von Privatkrediten auf einige Schutzrechte verzichten. So fallen sowohl die Kündigungsschutzregeln als auch die Formvorschriften für den Verbraucherdarlehensvertrag weg. Zudem lassen sich im Hinblick auf Privatkreditverträgen weitere Risiken identifizieren. Denn Privatkredite können rein formlos geschlossen werden, was im Falle von Rückforderungen oftmals zu Beweisproblemen führt. Außerdem kommt es zu einer negativen Risikoselektion. Zwar können auch bei einem Privatkredit bankübliche Sicherheiten vereinbart werden. Hierbei liegt die Schwierigkeit allerdings darin, entsprechende Verträge juristisch bzw. rechtlich einwandfrei zu formulieren.
Der Begriff Privatkredit hat aber noch eine weitere Bedeutung. Denn in der Finanzbranche wird dieser Name synonym als ein alternativer Begriff für den Konsumentenkredit genutzt. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Bankkredit, mittels dem Verbraucher die Finanzierung von Konsumgütern oder auch von Dienstleistungen sichern. Ein solcher Privatkredit wird dabei oftmals als reiner Blankokredit gewährt. In den meisten Fällen wird dieser Kredit strikt zweckgebunden von dem jeweiligen Kreditgeber zur Verfügung gestellt. Banken und Sparkassen konzeptionieren diese Art von Kredit dabei vornehmlich als reinen Ratenkredit und manchmal auch als endfälliges Darlehen. In eher seltenen Fällen wird der Privatkredit an Verbraucher auch als Annuitätendarlehen vergeben.
Üblicherweise kommen bei dieser Art von Privat- bzw. Konsumentenkredit die angeschafften Gebrauchsgüter als Kreditsicherheit in Frage. Hierbei kann es sich um eine Sicherungsübereignung von Hausrat-Gegenständen, von Grundschulden oder zum Beispiel von Kraftfahrzeugen handeln. Zudem kommen als Beleihungsunterlagen Kaufverträge oder Einkommensnachweise der Darlehensnehmer in Betracht. Banküblich ist auch die Lohn- und Gehaltsabtretung. Für welche Art von Privatkredit Sie sich letztendlich auch entscheiden – wir beraten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.